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Beitragsordnung

  • Der Mitgliedsbeitrag ist eine regelmäßig zu entrichtende Gebühr, die von den Mitgliedern unsere Vereins erhoben wird. Diese Gebühr dient dazu, die laufenden Kosten des Vereins zu decken, zum Beispiel für Mieten, Versicherungen, Materialien oder Personal. Der Mitgliedsbeitrag ist also eine Art „Betriebskostenbeitrag“, der dafür sorgt, dass unser Verein seine Tätigkeiten aufrechterhalten kann.

  • Neben der Deckung von laufenden Kosten verwenden wir den Mitgliedsbeitrag auch dazu, um Rücklagen für zukünftige Investitionen zu bilden. Auf diese Weise kann sich unser der Verein langfristig entwickeln und unsere Angebote ausbauen.

  • Es ist wichtig zu betonen, dass der Mitgliedsbeitrag keine Spende ist, sondern eine Gebühr, die von allen Mitgliedern erhoben wird. Diese Gebühr ist jedoch in der Regel sehr gering und trägt dazu bei, dass der Verein seine wichtige Arbeit aufrechterhalten kann. Es ist also im Interesse aller Mitglieder, dass der Mitgliedsbeitrag entrichtet wird, damit der Verein seine Tätigkeiten fortsetzen kann

§1 Beitragspflicht
1. Gemäß der Satzung sind die Mitglieder und Anwärter des Vereins zur Zahlung von Beiträgen, einer Aufnahmegebühr und Umlagen verpflichtet, die vom Vorstand beschlossen werden.


§2 Aufnahmegebühr
Zur Deckung des Verwaltungsaufwandes wird bei der Aufnahme in die Green Leaf Society Berlin wird eine Aufnahmegebühr in Höh
von 50.- Euro fällig.
Reduzierte Aufnahmegebühr:
Auf Antrag kann Personen durch den Vorstand eine reduzierte Aufnahmegebühr gewährt werden. Der Anspruch auf eine reduzierte Aufnahmegebühr ist dem Vorstand vertraulich und glaubhaft darzulegen. Der Vorstand verpflichtet sich über diese Gespräche zu Stillschweigen. Die Höhe der Aufnahmegebühr legt der Vorstand fest.

§3 Zusammensetzung der Mitgliedsbeiträge
1. Die Mitgliedsbeiträge setzen sich zusammen aus einem Grundbeitrag §4 und einer zusätzlichen monatlichen Pauschalen §5 gestaffelt im Verhältnis zu den an das Mitglied abgegebenen Menge an Cannabis.

§4 Grundbeitragshöhe
Der Mitgliedsbeitrag für Mitglieder in Anwartschaft und Vollmitglieder beträgt bis zum Erhalt der Anbaulizenz 12,50 € monatlich und ist halbjährlich fällig. Ab dem Erhalt der Anbaulizenz werden folgende Beiträge beschlossen:

  1. Der Grundbeitrag wird eingesetzt für die Bewirtschaftung der Vereinsanlagen, die Vereins- und Mitgliederverwaltung und die Versicherungsleistungen der Mitglieder.
  2. Der Grundbeitrag beträgt für jede natürliche Person 89,- Euro pro Monat.
  3. Endet die Mitgliedschaft im Verein gleich aus welchem Grunde, erfolgt keine Rückerstattung des Grundbeitrages.

§5 Höhe/Berechnung der monatlichen Zusatzpauschale
1. Die monatliche Pauschale ist gestaffelt nach der gesamten zusätzlichen Abgabemenge in einem Kalendermonat.
2. Je 5g zusätzlicher Abgabemenge an Cannabis werden 49,39€ (inkl. 19% MwSt) Beitrag fällig.
4. Für jeden Steckling oder Samen der an das Mitglied abgegeben wird, ist ein Betrag von 10,71 Euro zu entrichten.
5. Die maximalen Abgabemengen ergeben sich aus den gesetzlichen Vorgaben.
6. Die Pauschale und der Grundbeitrag muss vor Abholung vollständig bezahlt werden.


§6 Zahlungskonditionen
1. Der Grundbetrag nach §4 ist zum 15. des Vormonats fällig.
2. Bei Aufnahme neuer Mitglieder soll der Einzug der Zahlungen im Lastschriftverfahren oder via Überweisung erfolgen. Von diesem Verfahren kann nur in begründeten Einzelfällen und aufgrund eines Vorstandsbeschlusses abgewichen werden.
3. Um die Abrechnung zu vereinfachen, werden die Mitglieder die vor dem 01.01.24 Mitglied im Verein geworden sind, gebeten ihre Beiträge im Lastschrifteinzugsverfahrens zu entrichten, sollen die durch andere Zahlungsweise entstehenden Mehrkosten zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag belastet werden.
4. Andere Zahlungsweisen werden nicht anerkannt.

§7 Gültigkeit der Beitragsordnung
1. Die Beitragsordnung gilt ab dem 01.01.2024.


Berlin, den 31.01.2024

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